Info: Kindergarten nicht für alle Pflicht
Das verpflichtende Kindergartenjahr für fünfjähriger Kinder wird großteils akzeptiert. Alle Eltern halten sich dennoch nicht daran. Seit der Einführung im Herbst 2010 wurden einige Strafverfahren eingeleitet.
Wien. Eltern fünfjähriger Kinder haben keine Wahl – sie müssen ihre Kinder in den Kindergarten schicken. Seit vier Monaten gilt die Neuregelung zur Kindergartenpflicht. Nun zeigt sich, dass sie generell gut angenommen wird. Aber nicht alle Eltern halten sich daran. Um das eigene Kind nicht in den Kindergarten schicken zu müssen, wird vereinzelt von Ausnahmeregelungen Gebrauch gemacht. Zu Problemfällen geben sich die für die Kindergärten zuständigen Länder und Gemeinden teilweise bedeckt.
Die Verpflichtung schreibt vor, dass alle Kinder, die vor dem 1. September das fünfte Lebensjahr vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden, den Kindergarten besuchen müssen. Und das an mindestens vier Tagen pro Woche für 16 bis 20 Stunden. Der halbtägige Besuch von bis zu 20 Stunden pro Woche ist kostenlos.
Steiermark: Drei Strafverfahren
Wird der Nachwuchs ohne Begründung nicht in den Kindergarten geschickt, droht eine Verwaltungsstrafe bis zu 220 Euro. In der Steiermark wurden drei Strafverfahren eingeleitet. In Vorarlberg ignorierten zwei Familien die Pflicht. „An diese ist eine entsprechende Strafandrohung ergangen“, so ÖVP-Landesrat Siegmund Stemer. Auch aus Niederösterreich sind zwei Fälle bekannt, im Burgenland spricht man von einem Fall. In Oberösterreich und Wien gab man vorerst keine Zahlen bekannt. Es werde Fällen nachgegangen, bei denen die Pflicht verletzt wird. Gröbere Probleme gebe es nicht.
Auf Antrag ist aber auch eine Betreuung zu Hause oder durch Tageseltern möglich, sofern entsprechende Bildungsaufgaben erfüllt werden. Ausnahmen sind außerdem aus medizinischen Gründen möglich – etwa, wenn das Kind behindert ist. Auch im Fall einer unzumutbaren Entfernung zum Kindergarten oder bei schwierigen Wegverhältnissen zwischen Wohn- und Betreuungsort kann um Befreiung gebeten werden.
51 Ausnahmefälle in Kärnten
In Kärnten, wo derzeit 5087 Kinder den Pflichtkindergarten besuchen, gibt es 51 Ausnahmefälle, bei denen die Wegzeiten zu lange wären oder die Kinder privat betreut werden. In Oberösterreich sind 35 Kinder zur häuslichen Betreuung gemeldet worden. Die meisten Fälle seien auch schon positiv erledigt, einige noch in Bearbeitung. Die abgemeldeten Kinder würden gemäß Leitfaden von den Eltern gefördert, heißt es aus dem Büro der oberösterreichischen Landesrätin, Doris Hummer (ÖVP).
In der Steiermark wurden bisher 30 Ansuchen um Befreiung von der Verpflichtung gestellt – 23 wegen häuslicher Erziehung, vier aus gesundheitlichen Gründen, drei wegen „Unzumutbarkeit des Weges“. In 27 Fällen wurde eine Befreiung erteilt. In Tirol und Vorarlberg spricht man von Einzelfällen.
Ziel dieser gesetzlichen Regelung war es, die schlechte Betreuungsquote bei Migrantenkindern zu verbessern. Defizite der Kinder, vor allem bei den Deutschkenntnissen, sollten vor Schuleintritt beseitigt werden. Dabei gehe es nicht nur um Ausländer, versicherte die damalige Familienstaatssekretärin, Christine Marek (ÖVP). Das verpflichtende Kindergartenjahr sei auch für viele Kinder ohne Migrationshintergrund, die in ihrer Entwicklung nicht altersgemäß fortgeschritten seien, wichtig.
("Die Presse", Online-Ausgabe, 28.12.2010)














