| Kinderbetreuung wird steuerlich absetzbar |
Kinderbetreuung wird steuerlich absetzbarBis zu 2.300 Euro kann jede Familie pro Kind und Jahr einsparen - selbst die Großeltern werden absetzbar. Seit dieser Woche ist es fix: Bis zu 2.300 Euro pro Jahr und Kind bis zum zehnten Lebensjahr können erstmals mit der Arbeitnehmerveranlagung 2009 geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Dienste einer "pädagogisch qualifizierten Betreuungsperson" in Anspruch genommen wurden, so Familienstaatssekretärin Christine Marek. Darunter fallen studierte Pädagogen ebenso wie Au-Pair-Mädchen oder Babysitter - sofern sie eine Kinderbetreuungs-Ausbildung im Mindestmaß von acht Stunden absolviert haben, wird im entsprechenden Erlass festgehalten.Was kann abgesetzt werden? 167 Millionen Euro Pro Jahr sind für die Maßnahme budgetiert. Kosten für die Betreuung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen - also etwa Krabbelstuben, Kindergärten oder Horte, aber auch Feriencamps - können ebenso abgesetzt werden wie die Honorierung von Einzelpersonen. Ausschlaggebend ist in jedem Fall die Qualifizierung, wobei etwa für Babysitter sogenannte Babysitterkurse, die laut Marek zumeist die genannten acht Stunden umfassen, als Nachweis gelten können. Auch Au-Pair-Schulungen, Tagesmütter-Lehrgänge oder Elternbildungskurse werden anerkannt. Eine Liste der Schulungsmaßnahmen ist auf der Homepage des Familienministeriums (http://www.bmwfj.gv.at) abrufbar. Omas müssen Honorarnoten legenNach dem nun präsentierten Modell könnte auch die Betreuung eines Kindes durch seine Großmutter steuerlich absetzbar sein - Voraussetzung ist allerdings, dass die Oma nicht im gemeinsamen Haushalt mit Eltern und Kind wohnt, dass sie eine der oben genannten Ausbildungen vorweisen kann und dass sie eine Honorarnote legt. Marek hält dies für ein positives Signal, da Großeltern ja gemeinhin als Gratis-Betreuungskräfte gelten würden. Das "Missbrauchspotenzial" - dass etwa Großeltern gratis betreuen, aber Beträge in Rechnung stellen - sei gering, schließlich würden die Honorare steuerwirksam. "Mein Mega-Baby" Die Altersgrenze von zehn Jahren wird kulant gehandhabt - auch wenn ein Kind bereits im Jänner seinen zehnten Geburtstag feiert sollte, kann für das betreffende Jahr der Absetzbetrag zur Gänze geltend gemacht werden. Dies sei praktikabler als komplizierte Berechnungen eines Aliquoten Betrags, meinte Marek. Das Einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, von Marek als "mein Mega-Baby" bezeichnet, wird demnächst Gegenstand von Koalitionsgesprächen: "Wir beginnen nächste Woche die Verhandlungen mit der SPÖ", so die Familienstaatssekretärin. Offene Punkte sind derzeit unter anderem die Anzahl der Bezugsvarianten - drei oder vier - und die Bezugsdauer für Alleinerziehende. Ziel ist ein Nationalratsbeschluss im Herbst, mit 1. Jänner 2010 soll es in Kraft treten, wobei es "definitiv eine Übergangsregelung geben wird", so Marek. Artikel vom 08.05.2009 15:00 | KURIER | pt |