KINDERSCHUTZ

Natascha-Klimek
Natascha Klimek

Kinderschutzbeauftrage kindercompany
Natascha Klimek
M: nklimek@kindercompany.at

Kinderschutz ist die Verantwortung von Erwachsenen.
Es ist nicht die Aufgabe von Kindern, um Hilfe zu bitten!

Liebe Eltern und Bildungspartner*innen,

Kinder sind aus mehreren Gründen das schwächste Glied in der Gesellschaft. Sie befinden sich immer in einem Abhängigkeits- wie auch in einem Machtverhältnis. Kinder sind abhängig von Erwachsenen in Bezug auf die physische und psychische Versorgung sowie auf mögliche Teilhabe an gesellschaftlichen Entscheidungen. Die Erwachsenen haben die Entscheidung darüber, was Kindern zugutekommt, wie sie die Welt erleben und welche Bildungsmöglichkeiten sie haben.

Dieser Abhängigkeit und Macht müssen sich alle Erwachsenen bewusst sein und entsprechend handeln, um jedem einzelnen Kind seine Rechte auf Schutz, Bildung, körperliche und seelische Versorgung sowie ein gesundes, selbst- und mitbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Als Eltern gehen Sie davon aus, dass Sie Ihre Kinder bei uns in gute Hände geben, dass qualifizierte Fachkräfte Ihre Kinder in der Entwicklung begleiten, unterstützen und fördern. Als externe*r Kooperationspartner*in setzen Sie voraus, dass der Kindergarten ein Raum ist, in welchem Kinder geschützt aufwachsen dürfen.

In den meisten Fällen ergänzt der Kindergarten die elterliche / familiäre Fürsorge und die Kinder wachsen in einem geschützten, sicheren Rahmen auf.

Die Aufgabe des Kindergartens in Bezug auf den Kinderschutz und dem damit verbundenen Auftrag, Kindern ein sicheres Aufwachsen zu ermöglichen, bezieht sich nicht nur darauf, eine Meldung beim zuständigen Magistrat zu machen, wenn eine Gefährdung des Kindes im Privatbereich vermutet wird. Es ist notwendig, auch den Blick nach innen zu wenden, um Kinder innerhalb der Institution zu schützen und ihnen ein sicheres Aufwachsen zu ermöglichen.

Das Wohl und die Sicherheit des Kindes stehen immer im Mittelpunkt!

Sowohl Betreiber*innen wie auch Betreuungspersonen institutioneller Einrichtungen für Kinder haben eine besondere moralische und gesetzliche Verpflichtung. Dies beinhaltet neben der Wahrnehmung von Befindlichkeiten, ein schützendes und förderndes Tätigwerden sowie die Vertretung der Interessen der zu betreuenden Kinder – unabhängig davon – ob dies im häuslichen oder institutionellen Bereich notwendig ist.

In nur wenigen Ausnahmefällen werden von Mitarbeitenden im Kindergarten Grenzen überschritten. Doch diese Grenzüberschreitungen dürfen weder unkommentiert noch unbearbeitet toleriert werden.

Die kindercompany hat sich im Zuge des gesetzlichen Auftrages – WKGG §1a –  mit der Erstellung eines innerbetrieblichen Kinderschutzkonzeptes auseinandergesetzt und im Frühjahr 2024 mit der trägerdeckenden Implementierung bei den Mitarbeitenden begonnen.

Für uns ist Kinderschutz auch Mitarbeiter*innen-Schutz!

Grenzüberschreitungen und Fehlverhalten sind ein komplexes Geschehen, welches sich häufig nicht an einzelnen Personen oder Ereignissen festmachen lässt, sondern es resultiert aus einem Zusammentreffen von verschiedenen Risikofaktoren.

Das Kinderschutzkonzept der kindercompany soll durch die Sensibilisierung auf die unterschiedlichen Risikofaktoren eine Prävention im Hinblick auf Grenzüberschreitungen und Gewalt sein und bietet damit auch klare Handlungsleitlinien für alle Mitarbeitenden.

Unsere gemeinsame Grundlage für den Kinderschutz ist die Selbstverpflichtungserklärung zum Kinderschutz, welche von allen Mitarbeiter*innen – von der Obfrau bis zur Reinigungskraft – unterschrieben wird. Bei Neuanstellungen ist zusätzlich die Strafregisterbescheinigung der Kinder- und Jugendfürsorge vorzulegen.

Gleichzeitig bietet das Kinderschutzkonzept eine Anleitung, im Falle von Grenzüberschreitungen oder Gewalt – also im Akutfall – überlegt, standardisiert und verantwortungsgerecht zu reagieren. Dies entlastet die Mitarbeiter*innen und bietet ihnen gleichzeitig Schutz.

Der Plan zur Implementierung des Kinderschutzkonzeptes stellt sicher, dass sich alle Mitarbeitenden mit dem Kinderschutz und den damit verbundenen Aufgaben auseinandersetzen und diesen danach auch aktiv in der täglichen Arbeit leben.

Eine regelmäßige Evaluierung und erneute Einschätzung von Risiken und der daraus folgenden Überarbeitung von Handlungsleitlinien stellt sicher, dass sich das Kinderschutzkonzept an die Erfahrungen und Veränderungen anpasst und in der Praxis lebbar wird.

Sie haben eine Beobachtung im Kindergarten gemacht, welche Sie nicht klar zuordnen können oder die eine klare Grenzüberschreitung für Sie darstellt?

Wenden Sie sich im ersten Schritt an die Leitung Ihres Standortes.

Gerne stehe auch ich, Natascha Klimek, Ihnen als Kinderschutzbeauftragte zur Verfügung. Sie erreichen mich unter nklimek@kindercompany.at. Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer und Ihren Namen hinterlassen, rufe ich Sie gerne zurück.

Sie möchten uns Ihre Beobachtungen anonym mitteilen? Dann können Sie das gerne über unser anonymes Meldesystem tun! Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung am Standort nur möglich ist, wenn Sie diesen auch angeben. Wir möchten uns gemeinsam entwickeln und lernen!

Mit freundlichen Grüßen
Natascha Klimek

Kinderschutzbeauftragte kindercompany